Wohnsitz, Steuersysteme und Unternehmensanmeldung: Der ultimative Guide für Digitale Nomaden

steuern digitale nomaden

CH_BildChristoph Heuermann hilft als dauer-reisender Coach, Redner und Autor Menschen weltweit freier zu leben. Mit dem Ziel bis zum Alter von 35 die ganze Welt zu sehen bereiste er bereits über 80 Länder, um sich lokal über die besten Chancen für Unternehmen, Banken, Auswandern und vieles mehr zu informieren. Final nach Panama ausgewandert nutzt er sein abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissenschaften und Praktika in Berlin & Brüssel dazu das System zu hinterfragen und Menschen Auswege und Ausstiegsmöglichkeiten aufzuzeigen. Auf seinem Blog Staatenlos bietet er vielfältige Dienstleistungen, Seminare, Workations, Bücher und einen ausführlichen Blog über weltweite Chancen über das eigene Heimatland hinaus.

Anmerkung von Conni:

Es geht bei diesem Beitrag nicht darum, eine Diskussion um das Thema „Steuern zahlen in Deutschland“ anzuregen, sondern darum, praktische Tipps für diejenigen anzubieten, die mit ihrem Online Business in die Welt auswandern möchten. –> Unsachliche Kommentare werden entfernt.

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Hast du auch Schwierigkeiten damit, dich als Digitaler Nomade bürokratisch sinnvoll aufzustellen?

Suchst du nach Wegen, deine Steuerlast zu vermindern, weil du kaum Zeit in Deutschland verbringst, und hast Angst davor, etwas nicht richtig zu machen?

Digitales Nomadentum ist ein neues Phänomen der Arbeitswelt und im politischen System noch nicht angekommen.

Es herrscht viel Halbwissen und unklare Lösungen.

Dementsprechend tun sich viele angehende wie auch bereits erfahrene Nomaden sehr schwer damit, ihre bürokratischen Angelegenheiten systemkonform zu gestalten.

Dass sie vor lauter Stress viele zahlreiche Alternativen vergessen, ist somit nicht weiter verwunderlich.

Ich nehme an, Du willst nach Deinen eigenen Gesetzen leben. Schließlich gehört Dein Leben Dir – nicht dem Staat, nicht der Kirche, nicht Deiner Familie.

Aber wie souverän und frei bist du, wenn Du von einem Staat reguliert, bevormundet und besteuert wirst, in dem Du Dich die meiste Zeit des Jahres gar nicht mehr aufhältst?

Als (angehender) Digitaler Nomade hast Du bereits die Zwänge der modernen Arbeitswelt hinter Dir gelassen. Du baust Dir lieber deinen eigenen Job statt auf einen zu warten. Du arbeitest selbst und ständig.

Ortsunabhängig arbeiten zu können hat viele Vorteile. Du kannst Dir aussuchen, an welchen Ort Du zu welcher Zeit mit wem auch immer arbeiten und leben möchtest.

Du bist völlig flexibel und mobil um Deine Leidenschaften und Träume zu verwirklichen.

Und Du hast mehr von Deinem Erfolg – wenn Du es richtig machst. Denn Du kannst Bürokratie aus deinem Leben völlig verbannen – wenn Du Dich einmal richtig mit ihr befasst.

Dieser Beitrag ist für Dich, wenn Du dein eigener Souverän sein willst. Ob Du schon ortsunabhängig bist oder es erst noch werden willst – ich gebe Dir einen Überblick, wie Du dem System Lebewohl sagen kannst und ein unabhängiges Leben nach Deinen Vorstellungen führst.

Du wirst ein PT – Perpetual Traveler – und damit Prior Taxpayer (ehemaliger Steuerzahler). Nicht nur mehr Zeit, sondern auch mehr Geld und Spaß warten damit auf Dich!

Musst du nach deiner Abmeldung weiter Steuern zahlen?

Jedes Land der Welt hat unterschiedliche Steuersysteme und damit Regelungen zur Steuerpflicht. Fast alle Systeme haben aber gewisse Gemeinsamkeiten – du wirst besteuert, wenn du deinen Lebensmittelpunkt vor Ort hast.

In Deutschland und auch Österreich geht man etwa bei folgenden Indizien von einem Lebensmittelpunkt aus:

  • Aufenthalt von mehr als 183-Tagen im Jahr oder 3 Monaten am Stück
  • Eigene, weniger als 6 Monate vermietete Wohnung mit voller Verfügungsgewalt
  • Ehepartner und minderjährige Kinder im Land
  • Verträge, Mitgliedschaften und Co.

Berücksichtigt man diese harten Faktoren, so kann man die Steuerpflicht in Deutschland mittels einer Abmeldung hinter sich lassen.

So ist es in Deutschland – im Gegensatz zu einigen anderen Ländern – weiterhin möglich auf dem deutschen Markt Geschäfte zu machen und Bankkonten zu unterhalten, ohne dass direkt eine Steuerpflicht ausgelöst wird. Man muss lediglich auf ein Gewerbe oder eine Betriebsstätte im Land verzichten.

Die Möglichkeit bei Vorliegen von 90% der Geschäftsbeziehungen nach Deutschland für eine unbeschränkte Steuerpflicht zu optieren wird in diesem Zusammenhang oft falsch verstanden – sie ist nämlich keine Pflicht.

Wenn Du Dich für die komplette Abmeldung entscheidest, solltest Du nach und nach Deine Bindungen zu Deutschland zurückfahren.

Merke, dass Du zwar gewisse Pflichten wie Steuern aufgibst, selbstverständlich aber auch “Rechte” wie auf eine umfassende soziale Absicherung verlierst. Du bleibst deutscher Staatsbürger, hast aber keinen deutschen Wohnsitz mehr.

Weltweit ist die Steuerpflicht – außer im Fall der USA und Eritreas – immer an den Wohnsitz geknüpft. Wenn Du also einen Lebensmittelpunkt in Deutschland vermeidest, wirst Du aus dem deutschen Steuersystem aussteigen können.

Wählen darfst Du auf Bundesebene auch als Auswanderer weiterhin – das ist bürokratisch jedoch aufwändig.

Bei Abmeldung bekommst Du eine Abmeldebestätigung, die Du gut aufheben solltest. Damit hast Du außerordentliches Kündigungsrecht in vielen Verträgen und kannst etwa aus Deinem Handyvertrag, der Krankenkasse oder auch weiteren Mitgliedschaften vorzeitig aussteigen.

Einmal abgemeldet sind dann deutsche Behörden nicht mehr für Dich zuständig. Stattdessen sind deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland Dein Ansprechpartner.

Mit Deiner Abmeldebestätigung kannst Du dir Deinen Pass weiterhin neu ausstellen lassen, falls er abgelaufen oder voll mit Einreisestempeln ist. Erfahrungsgemäß solltest Du als Wohnsitzloser die zahlreichen deutschen Honorarkonsulate im Ausland aufsuchen, die meist von Unternehmern geführt deutlich flexibler sind als die bürokratischeren Botschaften.

Die Abmeldung ist mit Reform des Meldewesens von Anfang Juli 2016 wieder einfacher geworden. War es bisher nötig vom Vermieter der eigenen Wohnung eine Bescheinigung über den Auszug bzw. bei Eigentum der langfristigen Vermietung/Verkaufs persönlich beim Bürgeramt vorzulegen, reicht in Zukunft gar die elektronische Abmeldung via Internet. Diese kann zu einem frei gewählten, jedoch nicht zu fernen Stichtag in der Zukunft als auch nachträglich in die Vergangenheit erfolgen, sofern Indizien der Abwesenheit aus Deutschland vorliegen. Denn mit Abmeldung heißt es Deutschland offiziell innerhalb einer Woche zu verlassen.

Die Fallstricke der Steuerpflicht…

Ein vorhandenes Gewerbe erlischt mit der Abmeldung automatisch. Trotzdem musst Du natürlich Deine Pflichten gegenüber dem Finanzamt nachkommen und eine letzte Steuererklärung bis zum Stichtag der Abmeldung machen. Inwieweit für das laufende Kalenderjahr noch Steuern zu entrichten sind, wird erfahrungsgemäß willkürlich von verschiedenen Ämtern gehandhabt. Meldet man sich in den ersten 3-6 Monaten des Jahres ab, so muss man Steuern nur anteilig zum Stichtag der Abmeldung zahlen. Meldet man sich erst im zweiten Kalenderjahr ab, wird man für das gesamte Kalenderjahr steuerlich veranlagt.

Was genau gilt, ist mit dem entsprechenden Amt abzuklären. Es empfiehlt sich, sich ”dumm” zu stellen und auf keinen Fall eine mögliche Steuerfreiheit zu erwähnen. Trotzdem sollte man sich nach Möglichkeit nach der Abmeldung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ausstellen lassen, dass alle fälligen Steuern entrichtet sind und man fortan in Ruhe gelassen wird.

Vorsicht müssen jedoch besser verdienende Unternehmer üben. Mit der Entstrickungssteuer von Personen- und Wegzugsbesteuerung von Kapitalgesellschaften fallen oft hohe Einmalkosten an, wenn man sich zur „Flucht“ aus dem deutschen Steuersystem entschließt.

Konkret wird ein fiktiver Unternehmenswert (vermutlich viel zu hoch) geschätzt, auf die Differenzsumme zum Erwerb der Beteiligung werden dann die Steuern fällig, die bei einer Veräußerung der Anteile anfallen würden. Dies ist für viele Besitzer von Kapitalgesellschaften ein wesentlicher Hinderungsgrund der Abmeldung, weil sie ihre Gesellschaft weder verkaufen noch liquidieren wollen. Trotzdem gibt es für sie eine Vielzahl an Strategien zur Vermeidung.

Nachdem Du von unbeschränkter Steuerpflicht zu keiner Steuerpflicht gewechselt hast, musst Du auch noch die beschränkte und erweitert beschränkte Steuerpflicht in Deutschland beachten. So sind sämtliche physische Einnahmen aus Deutschland – etwa Mieten oder Gehälter aus deutschen Betriebsstätten – weiterhin der deutschen Einkommenssteuer unterworfen. Während für diese weiterhin eine separate Steuererklärung nötig ist, werden die Abgeltungssteuern für Kapitalerträge aus deutschen Konten und Depots automatisch einbehalten. Sowohl in Deutschland als auch Österreich besteht die Möglichkeit bei Nachweis eines ausländischen Wohnsitzes eine Freistellung der Kapitalertragssteuer zu beantragen.

Besonders zu beachten ist letztlich noch die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Hierunter können gut verdienende Unternehmer fallen, die weiterhin an deutschen Kapitalgesellschaften beteiligt sind, wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben oder gewisse Schwellen an Einkommen und Vermögen überschritten haben. Sie sind für bis zu 10 Jahre auch auf weitere Einkommensarten steuerpflichtig. Für den üblichen angehenden Digitalen Nomaden hat dies aber in der Regel keine Relevanz.

Abschließend ist jedoch zu beachten, dass sich Gesetze jederzeit ändern können.

Mit steigender Popularität des Perpetual Traveling ist eine Erschwerung desselben zu erwarten. Zur Entlassung aus der Steuerpflicht könnte etwa der Nachweis eines neuen Wohnsitzes vorgeschrieben werden. Alternativ planen linke Parteien in Deutschland schon seit Jahren, die Steuerpflicht ähnlich den USA an die Staatsbürgerschaft zu koppeln. Eine Aufgabe derselben mag dann die einzige Möglichkeit sein.

Erfolgreich abgemeldet – wie geht es weiter? Deine Möglichkeiten…

Du hast Dich erfolgreich abgemeldet? Glückwunsch. Dein Leben als Perpetual Traveler oder Auswanderer kann starten.

Grundsätzlich musst Du dich entscheiden, ob Du erst einmal reisen oder direkt ein neues Leben in einem speziellen Land beginnen willst.

Ein fester Wohnsitz in einem neuen Land kann gewichtige Vorteile haben:

  • Du hast eine offizielle Adresse
  • kannst einfacher Bank-Konten eröffnen
  • hast einen fixen Rückzugsort
  • kannst Dich von Kapitalertragssteuern befreien lassen
  • und bei Wohnsitz außerhalb der EU Dir innerhalb der EU gar die Mehrwertsteuer erstatten lassen

Allerdings bist Du in den meisten Ländern verpflichtet, auch mindestens ein halbes Jahr dort zu wohnen, die Sozialkassen zu bedienen und natürlich auch Steuern zu zahlen.

Wirklich frei von systemischen Zwängen bist Du erst einmal nur als Perpetual Traveler. Du bist damit letztlich Dauertourist und nur Gast in jedem Land, das Du besuchst.

Deinem Aufenthalt sind die Grenzen gesetzt, die die Visa-Bestimmungen der einzelnen Länder setzen. Diese liegen meist bei 3 Monaten, können in vielen Fällen aber auch nur wenige Wochen bis 6 Monate betragen.

Natürlich kannst Du Visa für eine Verlängerung beantragen, musst dann aber darauf achten, nicht einen Lebensmittelpunkt und damit Steuerpflicht im entsprechenden Land zu bekommen.

Wie die entsprechenden Regelungen zum Lebensmittelpunkt je Land sind, findest Du über eine einfache Google-Suche von “tax residence” + Land heraus.

Falls Du jemals die Absicht hegst in Dein Heimatland zurückzukommen, ist es empfehlenswert über die Zeit der Wohnsitzlosigkeit Buch zu führen. Alte Pässen mit den Stempeln sollten aufbewahrt, Hotel- und Flug-Buchungen gesammelt werden. Denn es liegt an Dir nachzuweisen, dass Du dich nicht abgemeldet hast, um Dich weiterhin heimlich in Deinem Heimatland aufzuhalten.

Wie Du dann letztlich Dein Leben als Perpetual Traveler gestaltest ist völlig Dir überlassen.

Viele PTs wählen sich nach einiger Zeit drei bis vier Orte auf der Welt aus, in denen sie jedes Jahr für einige Zeit leben.

Andere hingegen erkunden die Welt und bereisen jedes Jahr 20 neue Länder.

Als Perpetual Traveler bist Du völlig mobil, flexibel und frei!

Und obwohl sicher nicht geplant, da erst durch das Internet möglich, so ist Perpetual Traveling noch 100 Prozent legal und bereitet Dir keinerlei Schwierigkeiten.

Was du über weltweite Steuersysteme wissen musst

Früher oder später wirst Du vielleicht merken, dass ein fester Rückzugsort seine Vorteile hat.

Du musst dafür aber nicht unbedingt die Vorteile der Wohnsitzlosigkeit aufgeben, sondern kannst sie in den richtigen Ländern mit den Vorteilen eines festen Wohnsitzes kombinieren.

Damit Du weißt wovon ich Rede, gebe ich Dir einen kurzen Überblick über weltweite Steuersysteme.

Beim globalen (steuer)-freien Leben spielen vor allem zwei Faktoren eine Rolle:

Das Steuersystem und Außensteuergesetze:

  • Das Steuersystem bestimmt, welches Einkommen welcher Art wie besteuert wird.
  • Außensteuergesetze regeln grob, wie ausländische Unternehmen/gewerbliche Einnahmen im Inland besteuert werden.

Grob kann man zwischen vier Steuersystemen weltweit unterscheiden.

1. Residenzbesteuerung des weltweiten Einkommens

In den Industrieländern üblich ist die Residenzbesteuerung des weltweiten Einkommens.

In den größeren Nationen gibt es Außensteuergesetze, die die steuerbegünstigte Führung eines Auslandsunternehmens erschweren.

Das heißt, ein aus Deutschland gelenktes Unternehmen muss immer volle deutsche Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen, selbst wenn es irgendwo auf der Welt gegründet wurde (auf die Ausnahmen sei hier nicht eingegangen).

2. Residenzbesteuerung ohne Außensteuergesetze

Im Gegenzug gibt es Länder mit Residenzbesteuerung ohne Außensteuergesetze, etwa auch viele EU-Staaten wie Luxemburg, Niederlande, Bulgarien oder Irland.

Aus diesen Ländern kannst Du ein steuerfreies Unternehmen im Ausland führen, ohne dass inländische Körperschaftssteuern fällig werden. Versteuern musst Du dann nur, was Du dir als Gehalt oder Dividende auszahlst.

Bei attraktiven Steuersätzen von 10-15% in vielen osteuropäischen Ländern ist also selbst die Residenzbesteuerung nicht immer die schlechteste Wahl.

3. System der Territorialbesteuerung

Freilich geht es besser. Ca. 40 Länder auf dieser Welt haben ein System der Territorialbesteuerung.

Das heißt, dass nur inländisches Einkommen besteuert wird. Auslandseinkommen sind komplett steuerfrei – ein Traum für jeden Online-Unternehmer.

Bietest Du etwa mit Wohnsitz in Panama über eine Dubai-Firma auf den deutschen Markt Online-Coaching an, so ist Dein gesamter Umsatz steuerfrei. Du zahlst keine Umsatzsteuern, weil weder Du noch Dein Unternehmen im EU-Raum bist. Du zahlst keine Körperschaftssteuern, weil das Dubai-Unternehmen steuerfrei ist. Letztlich zahlst Du auch keine Einkommenssteuer in Panama, weil dein über die Dubai-Firma in Deutschland verdientes Geld Auslandseinkommen ist.

Viele durchaus attraktive Länder kennen diese Territorialbesteuerung. Dazu gehören zum Beispiel Panama, Costa Rica, Belize, Uruguay, Paraguay, Georgien, Namibia, Malaysia, Hong-Kong und zahlreiche Karibik- und Pazifik-Inseln. Eine feste Aufenthaltsgenehmigung lässt sich manchmal noch mit der Einlage weniger Tausend Dollar auf einem lokalen Konto erreichen (etwa Paraguay), kann aber in Investments von mehreren Hundert-Tausend Euro (etwa Hong-Kong) enden.

Ein verwandtes System haben die sogenannten Non-Dom-Staaten, die für EU-Bürger wegen leichter Einwanderung besonders interessant. In der EU sind dies Irland, Malta und Zypern, außerhalb Großbritannien, Mauritius, Barbados und ein paar weitere Staaten.

Wie bei der Territorialbesteuerung sind auch hier Auslandseinkommen steuerfrei, allerdings nur solange wie sie nicht ins Inland überwiesen werden (Überweisungsklausel). In der Praxis werden also wenig progressive Steuern auf im Inland benötigtes Geld fällig (etwa für Miete & Co.), während der Großteil des Auslandseinkommens unangetastet bleibt, wenn es auf ausländische Konten fließt.

Wesentlich ist jedoch, das zur Lebenshaltung im Land benötigtes Geld auch versteuert wird. Die entsprechenden Steuerbehörden erwarten ein eingeführtes Mindesteinkommen von 1000-1500€, weil man ja irgendwo von leben muss.

4. Keine direkten Steuern

Letztlich gibt es dann noch ganze 23 Staaten auf der Welt, die überhaupt keine direkten Steuern kennen. Leider ist die Einwanderung in diese entweder sehr schwer oder die Lebensqualität dieser oft sehr kleinen Staaten sehr beschränkt. Zu den besten Möglichkeiten zählen hier Monaco, Bahamas und die Vereinigte Arabische Emirate.

Steuern sind aber letztlich nicht alles. Wesentlich ist die Lebensqualität und Möglichkeiten des Landes, das einen auf mehrere Jahre zur neuen Heimat werden soll. An einer ausführlichen Auskundschaftung lokaler Gegebenheiten sollte daher vor Wohnsitznahme kein Weg daran vorbeiführen.

Welche Länder sich für eine Unternehmensanmeldung anbieten

Ob Wohnsitz oder Perpetual Traveling – als Digitaler Nomade führt kein Weg am Geld verdienen vorbei. Ganz gleich, ob Du es dir noch erarbeiten musst oder schon von Kapitalerträgen leben kannst. Dabei stellen sich einige Fragen, wie man dies richtig strukturiert.

Erst einmal stellt sich die Frage, ob Du überhaupt ein Unternehmen brauchst. Schließlich kannst Du auch einfach als Privatperson einfach weiter mit Deinen Kunden abrechnen. Dies mag eine einfache Variante sein, ist aber zumindest mit den Kosten für ein Virtuelles Büro als Geschäftsadresse verbunden. Je nach Geschäftsfeld mag solch eine Abrechnung auch unprofessionell aussehen – ein Geschäftskonto hast Du etwa nicht. Zudem besteht kein Haftungs- oder Vermögensschutz – wichtige Gründe für viele Unternehmer eine Kapitalgesellschaft zu gründen.

Falls Du dann doch ein Unternehmen gründen möchtest, bist Du vermutlich von der großen Auswahl erschlagen. Über 100 Jurisdiktionen weltweit locken mit angeblich steuerbegünstigten Lösungen. Hier den Überblick zu behalten ist schwierig.

Berücksichtigen solltest Du, dass es trotz vieler Versprechen keine eierlegende Wollmilchsau gibt. Gewisse Kompromiße muss man fast überall eingehen – zumindest dann beim Preis. Geizig sollte man hier nicht sein – schließlich erspart man sich ein mehrfaches an Steuern und Verwaltungsaufwand. Und gerade Billig-Lösungen wie Belize oder die Seychellen entpuppen sich als Kostenfalle – wegen nicht einkalkulierten gigantischen Überweisungsgebühren (50-80€) oder schlichter Unbrauchbarkeit (kein Paypal & Co, keine Abrechnung mit Kunden möglich).

Letztlich gilt es ein Unternehmen zu finden, das zu Deiner individuellen Situation als auch zu Deinen Kunden passt.

Klassische Offshore-Firmen haben etwa das Problem, dass ihre Rechnungen von europäischen Finanzämtern oft nicht anerkannt werden. Sie eignen sich daher vor allem eher für passives Einkommen wie Affiliate-Marketing oder den Vertrieb Digitaler Produkte. Ist man auf Beratung oder andere Dienstleistungen angewiesen, so sollte die Gründung in einem reputableren Staat erwogen werden.

Gerade viele EU-Staaten können im Vergleich zu Deutschland viele Steuervorteile bei gleichzeitig guter Reputation bieten. Nachteil ist jedoch immer, dass man in die Umsatzsteuerpflicht hineinkommt, die bei Nicht-EU-Unternehmen- oder -Wohnsitz nicht besteht (Ausnahme: automatisiert vertriebene Digitale Produkte).

Die meisten Einsteiger tendieren daher zur Gründung ins Steuerparadies USA. Hier winken etliche Annehmlichkeiten zu vergleichsweise geringen Kosten. Eine sogenannte Limited Liability Company in Wyoming oder Delaware (teurer) ist nicht steuer- und buchhaltungspflichtig, solange keine US-Einnahmen bestehen. Stattdessen fällt Einkommenssteuer auf Ebene der Mitglieder an – die im Falle des richtigen Wohnsitzes entfällt. Zusammen mit guter Diskretion und weltweiter Anerkennung lassen sich auch die Unannehmlichkeiten ertragen, die sich durch die jährliche Kontenauskunft (FBAR) und schwierige Erlangung von Geschäftskonten ergeben. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass ab 2017 durch die Steuerreform des Präsidenten Trump hier wesentliche Änderungen erwarten sind und sämtlich LLCs womöglich unter eine Flat Tax von 15% fallen werden.

Wer etwa eine Wyoming-Gesellschaft ohne Konto gründen will, ist bereits mit 150$ für die Gründung und 102$ jährlichen Gebühren dabei. Als nicht steuerpflichtiger Perpetual Traveler ist es möglich, bestehende Privatkonten – sofern die Bank dies erlaubt – weiter geschäftlich zu nutzen. Im Falle eines festen Wohnsitz ist dies jedoch nicht zu empfehlen. Um der Gesellschaft zugerechnet zu werden, brauchen die Geldflüsse auch ein Geschäftskonto. Lösungen hier kosten ab etwa 1300$ aufwärts. Gerade ein Geschäftskonto in den USA hat den Vorteil, dass keinerlei Informationen mit Europa ausgetauscht werden.

Ähnliche Modelle wie in den USA gibt es in zahlreichen weiteren Staaten – etwa Irland, Kanada, Großbritannien und zahlreichen weiteren Ländern. Oft kommen sie wegen hoher Startkosten oder zusätzlichem Buchhaltungsaufwand für viele angehende Digitale Nomaden nicht in Frage, bieten aber nach einiger Zeit eine bessere Lösung. Etwa eine britische Limited Liability Partnership, die steuerfrei ist, solange keine Einnahmen aus Großbritannien kommen.

Gleiches gilt für kostspielige EU-Unternehmen wie Zypern, Irland und Malta, die voll funktionsfähig nicht unter 6000€ für die Gründung zu haben sind. Hier empfehlen sich für Einsteiger andere Lösungen wie Estland, Bulgarien oder Rumänien.

Hat man etwa eine e-Residency in Estland, so kann man sowohl online sein Unternehmen anmelden als auch Buchführung und Steuererklärungen über das Internet erledigen. Mit einer nachgelagerten Besteuerung – das heißt 20% werden erst bei Ausschüttung fällig – und der Möglichkeit gewisse Summen steuerfrei als Gehalt zu zahlen ist Estland ein heißer Tipp für junge Digitale Nomaden, der mit einem sehr guten Geschäftskonto bei skandinavischen Banken verbunden ist. Ohne e-Residency muss man etwa 700€, mit etwa 300€ für die Gründung einplanen.

Günstige Alternativen im EU-Raum findet man sonst vor allem in Südosteuropa. Bulgarische Unternehmen profitieren etwa von einer Flat Tax von 10% auf den Gewinn, während ein Regime für Mikro-Unternehmen rumänische Unternehmen nur 3% des Umsatzes bis zu einem Umsatz von 65.000€ besteuert. Beides lässt sich samt Konto für etwa 1000-1500€ gründen.

Natürlich ist selbst die gute alte englische Limited nicht zu verachten, auch wenn der Brexit Vor- wie Nachteile bringt. Insbesondere die geringen Gründungskosten von wenigen Hundert Euro und die hohe Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle von 106.000€ machten britische Limiteds bisher hoch interessant – auch in ihrer Variante als Stiftungs-Limited, die etwa eine GmbH simulieren kann.

Wer sofort einen Batzen Geld für eine sehr gute Lösung hinlegen möchte, sollte sich die Vereinigte Arabische Emirate anschauen. Eine International Company hier vereint alle Vorteile von Offshore-Gesellschaften bei gleichzeitiger Anerkennung in Europa, sehr guten Bankmöglichkeiten in Dubai und Abu Dhabi und volle Paypal-Funktionalität. Rechnen muss man hier mit Kosten zwischen 1500€ und 2500€ jährlich.

In diesem Beitrag ist leider unmöglich auf all die Möglichkeiten einzugehen, die sich Digitalen Nomaden bei ihrer Firmengründung bieten. Die erwähnten Gestaltungen sind erfahrungsgemäß jedoch die am häufig gewähltesten und in der Praxis bewährtesten.

Die 3 besten Wohnsitzländer mit Unternehmen für den Start

Im Folgenden möchte ich Dir 3 denkbare Wohnsitzländer für Digitale Nomaden vorstellen, die alle durch einen nicht vorhandenen Mindestaufenthalt glänzen.

1. Bulgarien

Viele Digitale Nomaden gehen etwa ins EU-Land Bulgarien, das Freiberuflern wie Unternehmern herausragende Bedingungen bietet. Für knapp je 300€ kannst Du Dir mit Anwaltshilfe in Bulgarien anmelden und Dich als Freiberufler bei den Steuerbehörden eintragen. Dazu benötigst Du lediglich eine ganzjährig verfügbare Wohnung in Bulgarien, die man sehr günstig mieten oder kaufen an. Aufhalten musst Du Dich laut Gesetz nur einmal alle 2 Jahre im Land.

Als Freiberufler unterliegst Du in Bulgarien einer Steuer von 10% mit Abzug von Werbekosten. Verzichtest Du auf den Abzug von Werbekosten, liegt die Steuer sogar nur bei effektiven 7,5%. Geistiges Eigentum wird effektiv nur mit 6% besteuert. Darauf sind jedoch entsprechende, wenn auch gedeckelte, Sozialabgaben zu zahlen.

Für viele lohnt sich stattdessen die Gründung einer bulgarischen Kapitalgesellschaft, deren Gewinn mit 10% besteuert wird. Zwar fällt eine Quellensteuer von 5% auf Dividenden-Ausschüttungen an, jedoch unterliegen diese nicht der Sozialversicherungspflicht. Mit knapp 600€ Gründungskosten und nur 900€ Mindestkapital ist die Gründung einer bulgarischen GmbH leicht zu stemmen.

2. Panama

Wer lieber gar keine Steuern zahlen möchte, kann sich z.B. in Panama anmelden und muss lediglich einmal alle 2 Jahre erscheinen, damit sein Aufenthaltsstatus fortbesteht.

Das zentralamerikanische Land ist gut und günstig erreichbar und bietet mit seiner Territorialbesteuerung Steuerfreiheit auf jegliches Auslandseinkommen.

Deutsche, Österreicher und Schweizer haben mit dem sogenannten “Friendly Nations Visa” eine leichte Möglichkeit sich eine lebenslange Permanent Residence in Panama zu verschaffen. Dazu musst Du ein Unternehmen in Panama gründen und eine Summe von min. 5000$ auf ein Konto in Panama einzahlen, die Du nach Erteilung des Wohnsitzes zurückerhältst. Das steuer- und buchhaltungsfreie Unternehmen kostet ca. 1500$/500$ ab dem zweiten Jahr und kann, muss aber nicht aktiv genutzt werden.

Mit zusätzlichen Kosten von etwa 1000$ Regierungs- und 2000$ Anwaltsgebühren ist zu rechnen, die Erteilung der Permanent Residence kann sich über ein halbes Jahr hinziehen. Vorteil von Panama ist, dass eine Wohnung vor Ort nicht zwingend benötigt wird. Trotz höheren Einmalkosten bietet Panama damit eine sehr günstige dauerhafte Wohnsitzlösung mit vielfältigen Vorteilen. Allein der Schutz seines Vermögens – Panama ist das einzige Land ohne Zentralbank weltweit – ist vor Ort sichergestellt.

3. Zypern

Das EU-Land Zypern bietet eine optimale Lösung für gut verdienende Unternehmer, Investoren und Trader an, die der Wegzugsbesteuerung entgehen wollen. Nach der Bankenkrise des Landes 2013 führte Zypern kürzlich ein neues Wohnsitzprogramm ein, um Investoren weiter für den kleinen Mittelmeerstaat zu begeistern. Zypern verlangt dabei trotz seiner vielfältigen Steuervorteile keinerlei Mindestaufenthalt, sofern eine ganzjährig verfügbare Wohnung besteht.

Neben einer Wohnung ist jedoch die Gründung einer zypriotischen Kapitalgesellschaft zwingende Vorraussetzung für die Inanspruchnahme der neuen Steuervorteile als Zypern Non-Dom. Bei dieser kann man mit Gründungskosten von etwa 6000€ und laufende Kosten ab dem zweiten Jahr von 4000€ rechnen, wobei zu bedenken ist, dass damit sämtliche Kosten für Verwaltung, Buchhaltung, Steuer- und Rechtsberatung bereits abgegolten sind.

Zypern ist ein sehr unternehmensfreundliches Land, das nur einen einzigen Steuerprüfer landesweit beschäftigt. Der reguläre Körperschaftssteuersatz beträgt 12,5$, die Absetzungsmöglichkeiten jedoch vielfältig. Unter der IP-Box werden Lizenzrechte und Verkäufe aus Geistigen Eigentum nur mit effektiven 2,5% besteuert. Kursgewinne – deshalb ist das Land bei Tradern und Brokern so beliebt – werden mit wenigen Ausnahmen gar nicht besteuert.

Als Zypern-Non-Dom zahlt man keinerlei Steuern auf Zinserträge und Dividenden aus dem In- und Ausland. Ein Trader kann so etwa seine Kursgewinne steuerfrei mit einer Zypern-Gesellschaft vereinnahmen und sich flexibel steuerfrei als Dividende ausschütten lassen. Ferner zahlt er sich ein Gehalt von 19500€ (Steuerfreibetrag), das die notwendigen Sozialversicherungen abdeckt und den Firmengewinn senkt. Die Führung weiterer steuerfreier Auslandsunternehmen ist aus Zypern problemlos möglich.

Der Weg des Perpetual Traveler

Möchtest Du dich erst einmal nicht staatlich binden, musst Du es auch nicht.

Hast Du Dich abgemeldet und ein Unternehmen Deiner Wahl gegründet, kannst Du dich auch ohne Wohnsitz in Dein (steuer)-freies Leben stürzen.

Als Perpetual Traveler stehst Du damit jedoch erst am Anfang. Um Deine Freiheit zu maximieren, wendest Du die Flaggentheorie an um Dein Leben weiter zu diversifizieren und das meiste aus Deinem Geld, Deiner Zeit und Deinem Vergnügen herausholen zu können. Schließlich gibt es über 206 autonome Staaten auf der Welt – und Du solltest dahin gehen, wo Du am besten behandelt wirst.

Was Du daraus letztlich machst, ist Dir selbst überlassen. Meist ist der Perpetual Traveler jedoch darauf aus sein Geld klug zu verwalten und gewinnbringend zu investieren um nach ein paar Jahren nicht mehr auf aktive Arbeit angewiesen zu sein.

Als Königsdisziplin steht für manchen dann noch die Erlangung einer weiteren Staatsbürgerschaft an. Dafür besteht für Deutsche zwar momentan keinen Grund – der deutsche Pass gehört laut Ranking zum Besten der Welt – aber die Situation kann sich natürlich ändern. Etwa, wenn die Steuerpflicht plötzlich nach dem Vorbild der USA an die Staatsbürgerschaft gekoppelt wird, was linksgrüne Parteien seit Jahren bereits fordern. Oder Pässe aufgrund vorgeschobener Gründe ungültig gemacht werden – die Rechtsgrundlage besteht dazu schon längst. Bis dahin sind doppelte Staatsbürgerschaften in Deutschland ohnehin nur innerhalb der EU erlaubt – oder mit einem gut begründeten Beibehaltungsantrag.

Wie Du siehst sind die Möglichkeiten immens, die Dir die Welt bietet. Es gibt so viele internationale Dienstleistungen – ob Konten, Versicherungen, Unternehmen, Investments oder mehr – aus denen Du frei die picken kannst, die Dir am meisten Gewinn verschaffen.

Du musst es nur tun, Dein Sicherheitsdenken einstampfen und es wagen aus dem System auszusteigen.

Nehme Deine Freiheit selbst in die Hand. Ich hoffe, mein Gastartikel konnte dabei hilfreiche Anreize bieten. Weil Dein Leben Dir gehört. Gerne kann ich Dich individuell beraten und Wohnsitznahme, Unternehmensgründung, Konten-Eröffnung und vieles mehr umsetzen.

Hast du noch Fragen? Dann rein damit in die Kommentare!

37 Kommentare

    Hallo Christoph. Ich bin selbst Dauertourist und Dauercamper. Ich lebe aus meinem Ersparten 365 Tage im Jahr in EU Ländern. Nie länger als 3 Monate, da das Campen an Saisons gekoppelt ist. Meine Frage. Ich habe keinen Wohnanschrift in Deutschland und auch keine Einkommen. Ich habe 2 Staatsbürgerschaften. Die 🇩🇪 und die Rumänische. Mein Wohnmobil in dem ich lebe ist allerdings in 🇩🇪 zugelassen und ich zahle Steuern dafür. Das möchte ich nicht mehr, da ich nicht mehr beabsichtige nach 🇩🇪 zurückzukehren. Darf ich nach Abmeldung meines Fahrzeugs dieses noch fahren? Ich verbringe nämlich den Herbst in Italien, den Winter in Spanien, Frühling in Frankreich und Sommer in Österreich oder Schweiz, aber nie ganze 3 Monate. Bitte um Antwort. Danke

    Hi Christoph, herzlichen Dank für diesen grandiosen Artikel!
    Mit meinen 3 Kids möchte ich dauerhaft Reisen gehen.. Startpunkt war bislang Paraguay mit der Idee, die Cedula zu beantragen. Bali würde auch in Frage kommen aufgrund der guten Schule dort. Nun müsste ich hier in D´land noch Geld auf selbständiger Basis erwirtschaften (z.Z arbeite ich nicht…muss neu durchstarten) und würde mich dann aus D´land abmelden wollen und möchte mit einem online Business unterwegs Geld verdienen. Welche Strategie würdest du mir raten? Wo die Firma gründen und mit welcher Rechtsform? Und was bedeutet das, solange ich noch in D´land gemeldet bin? Bin für jeden Hinweis dankbar!!
    1000 Dank,

    Phi.B.

    Grüß dich.
    Schade das du noch keine Antwort erhalten hast. Bei uns Sieht es aktuell genauso aus. Selbes Land. Selbe Vorraussetzungen. Hast du sChon Lösungen gefunden ?bin da sehr an Austausch interessiert. Viele Grüße

    Hm, so sehr spannend wie ich das Leben als digitaler Nomade auch finde, die Steuern eines Landes als „Zwang des Systems“ zu sehen ist doch obskur. Ohne Steuern geht es nun mal nicht, sie finanzieren Infrastruktur, Polizei/Feuerwehr bzw. auch Bildungssysteme. Dinge die auch ein digitaler Nomade in dem Land nutzt. Solche Steuervermeidungstricks hinterlassen einen Nachgeschmack wie auch Großkonzerne die möglichst jedes Schlupfloch suchen.

    Tolle Webseite, aber der Punkt zu Bulgarien „Mit knapp 600€ Gründungskosten und nur 900€ Mindestkapital ist die Gründung einer bulgarischen GmbH leicht zu stemmen.“ stimmt nicht. Ich bin 2014 nach Bulgarien ausgewandert und zur Gründung einer EOOD braucht man hier nur ca. 200 Euro veranachlagen, und auch nur ca. 50 Euro Mindestkapital. Das sind persönliche Erfahrungen.

    Hallo Christoph,
    was für ein Artikel! ;) Ich bin nun um einiges schlauer, vielen Dank also (: Schade das Panama nicht in Asien liegt, ich bin dann doch lieber in den asiatischen als südamerikanischen Ländern unterwegs. Bin vor einiger Zeit schon mal auf deinem Blog gelandet und werde mir wohl noch einige Tipps von dir holen müssen, bevor es bei mir so richtig losgeht ;) Liebste Grüße Lu ♥

    Vielen Dank für den tollen Artikel!
    Ich werde bald in mein DN Leben starten und muss mich deshalb dringend mal mit diesem Thema beschäftigen :-)

    Hey Christoph!
    Sehr cooler Artikel den du da geschrieben hast. Ich strebe selbst ein Digitales Nomaden-Leben an und ich wurde gerade sehr tief inspiriert. Danke.

    Ein wirklich guter Beitrag!

    Den Artikel finde ich sehr informativ und hilfreich!

    Sehr informativ und umfangreich. Ich bin ja echt froh, dass man die Seite immer wieder aufrufen kann, um etwas nachzulesen ;-)

    Hallo, vielen Dank für den Artikel, auf jeden Fall sehr informativ. Meine Frau (aus Mexiko) und ich haben unseren Wohnsitz in Deutschland, wollen evtl. auch dort firmieren. Bauen zurzeit ein Unternehmen auf, jedoch mit Kunden die ausschließlich in Mexiko sind. Was wäre hier am sinnvollsten?
    Vielen Dank!

    Lieber Christoph,

    vielen Dank für den hilfreichen Artikel!

    Liebe Grüße,
    Jule

    Mich persönlich würde interessieren, wie das Ganze im Ruhestand abläuft. In einigen Jahren ist dies bei mir der Fall, so daß ich dann ein regelmäßiges monatliches Einkommen habe.
    Wie sieht es da mit
    – Abmeldung aus D
    – Rentenzahlungen
    aus?
    Ich hätte z.B. eine Möglichkeit, eine Postadresse in D zu behalten bzw. auch, eine Postadresse in den USA (Schwester) zu haben.
    Gibt es für den Ruheständler da irgendwie Probleme?

    Die deutsche Rente kann weltweit bezogen werden.

    Hi Christoph,

    kurze Frage bezüglich der „3 Monate am Stück“ zur Bestimmung deines Lebensmittelpunktes in Deutschland: Werden die 3 Monate am Stück per Kalenderjahr gezählt oder ab Einreise auch Jahresübergreifend?

    Hi Sandra, soweit ich das weiss geht dabei ums Kalender- bzw. Steuerjahr.

    Gruss
    Dirk

    Hallo, ist zwar schon 4 Monate her, aber die Auskunft von Dirk Wiethuechter stimmt nicht. Die 3 Monate gelten auch jahresübergreifend, ausserdem ist das eine rein melderechtliche Regelung und keine steuerrechtliche (kann aber hier sehr wahrscheinlich als Indiz herangezogen werden). Hier die §§:

    § 27 – Bundesmeldegesetz (BMG)
    § 27 Ausnahmen von der Meldepflicht

    (2) 1 Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. 2 Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. 3 Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.

    § 29 – Bundesmeldegesetz (BMG)
    § 29 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten

    (1) 1 Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten), für länger als sechs Monate aufgenommen wird, unterliegt der Meldepflicht nach § 17 oder § 28. 2 Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

    (4) 1 Personen, die in Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wasserfahrzeugen auf gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen übernachten, unterliegen nicht der Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2, solange sie im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet sind. 2 Wer nicht nach § 17 oder § 28 gemeldet ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet. 3 Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.

    Steuerrechtlich maßgeblich sind folgende §§:

    Abgabenordnung

    § 8
    Wohnsitz

    Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

    § 9
    Gewöhnlicher Aufenthalt

    1 Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.* 2 Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.° 3 Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.

    * Man beachte, dass in diesem Satz keine Frist genannt wird, also nix mit fixer 183-Tage-Grenze, das kann auch sehr viel weniger sein!

    ° Beispiel: Du bist 2 Monate in D, dann 2 Wochen nicht, dann wieder 2 Monate in D und wieder 3 Wochen nicht und dann wieder 1 Monat in D, dann bist du fällig (auch wenn es von einem Jahr ins andere geht)!

    Stete Vorsicht ist also geboten, da es so schön schwammig und offen formuliert ist, dass der Interpretationsspielraum für die Staatsräuberbande fast galaktische Ausmaße hat.

    Hallo Conni, hallo Christoph,
    das mit den Steuern, bzw. Unternehemensformen ist mir soweit klar, ich bin auch schon seit 1996 selbständig in Deutschland. Bis zu meinem Umzug nach China hatte ich 2 Jahre lang u.a. einen gut laufenden Webshop mit exklusiven Gartenmöbeln und Grills (Smoker etc.). Durch meinen Umzug ins Ausland hatte ich kein Finanzamt mehr an den ich die deutsche MwSt abführen konnte und habe nachdem ich einige Zeit nach einer Lösung gesucht habe, den Shop geschlossen. Seit 2 Jahren suche ich eine Lösung. Wenn ich Waren von China versende müssen meine Kunden doch die deutsche Einfuhrumsatzsteuer in Höhe der MwSt bezahlen. Wenn ich denen einen günstigen Netto Preis anbiete und die noch eine Rechnung vom Zoll bekommen oder das Paket gar noch beim Zollamt abholen müssen, sind negative Kommentare vorprogrammiert. Wie gesagt ich habe da bis heute keine Lösung gefunden. Vielleicht habt Ihr eine Idee.
    Liebe Grüsse aus Nanjing
    Dirk

    Warum nicht eine ER in Estland gründen und diese dann von China aus beliefern? Diese führt dann die dort anfallende Umsatzsteuer ab und beliefert den Binnenmarkt ab Estland ohne weitere Umstände für den Kunden.

    Vielleicht sollte man auch daran denken, dass ein endgültiger Wegzug aus Deutschland auch sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann. So können möglicherweise Ansprüche verfallen, die an bestimmte Anwartschaften geknüpft sind, verfallen. Bei einer Erwerbsminderungsrente ist nämlich voraussetzung, dass in den letzten fünf Jahren vor eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge geleistet worden sind. Ist das nicht der Fall, dann sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr erfüllt und zwar unabhängig davon, ob man zuvor 10, 20 oder 30 Jahre Beiträge in die Rentenversicherungs eingezahlt hat.

    Ein toller informativer Beitrag aber lohnt sich das überhaupt, wenn man noch (fast) gar kein Einkommen hat? Manche der vorgeschlagenen Lösungen sind nicht gerade günstig, ab welcher Einkommensgröße lohnt sich das dann überhaupt?

    Wenn ich meine Gewinn und Verlustrechnung für mein Einzelunternehmen mache, kommt da (selbst beim Umsatz) noch nicht wirklich viel rum und wenn ich mir selber alle Gewinne als Gehalt zahlen würde, wäre ich glaube ich auch noch weit unter dem Steuerfreibetrag für Deutschland.

    Naja vielleicht bin ich auch einfach noch zu sehr im Sicherheitsdenken gefangen und weiß noch nicht genug. Ist aber definitiv ein spannendes Thema mit dem ich mich mehr auseinander setzen muss.

    Steuern sind ja längst nicht der einzige Faktor. Bis zu einem Umsatz von 17.500, sprich Kleinunternehmerstatus, ist es aber wahrscheinlich auch ok noch in Deutschland zu bleiben. Danach lohnt es sich aber immer in meinen Augen.

    Hallo Christoph! Hallo Conni!
    Ein großartiger Artikel! Jetzt ist die Entscheidung für meine Zukunft als Perpetual Traveler gefallen! :)
    Ein Frage habe ich noch: Was ist, wenn der Personalausweis ausläuft? Verlängere ich den unterwegs in einer deutschen Botschaft?
    Liebe Grüße und ganz viel Erfolg!
    Sarah

    Fraglich ist wofür Du einen Personalausweis noch brauchst. Ist aber möglich zu behalten. Pass kannst Du in jeder Botschaft und Honorarkonsulat im Ausland neu beantragen

    Der beitrag war sehr Interessant wie vieles auf dieser Seite.

    Über eine Firmierung habe ich auch schon nachgedacht.Ist aber nicht so einfach

    ,da ich schon mal verbrannt war(Regelinsolvenz).Besten Dank und Beste Grüße Olaf

    Hi Conny, super Artikel ind die Info kommt mir gerade recht. Wir leben mit drei Kindern seit drei Jahren im Wohnwagen und reisen umhet. Nur steuerlich bewegen wir uns auf dünnem Eis und brauchen eine wasserdichte Lösung. Vielen Dank, wir werden uns an Christoph wenden. Alles Liebe Irene P.S. Finde Deine Volnerability-Challenge echt mutig! Danke.

    Freue mich auf Deine Nachricht. Das ist doch eine prima Ausgangslage.

    Hallo,
    ich möchte wissen, wie man an diese Jobs ran kommt, ohne wieder mal Bewerbungen zu schreiben oder „Super“ Vorkenntnisse in PC oder sonstwas haben zu müssen. Das ist was ich bisher nur finden konnte. Aus dem Grund bekomme ich weder Nomaden Jobs noch übliche. Weil immer und überall „Super“ Profikenntnisse / Berufserfahrung / Ausbildung oder Bewerbungen braucht.
    Was soll ich machen? Ich muss Geld verdienen ohne ein Vermögen (das ich nicht besitze) investieren zu müssen.
    Danke für die Hilfe es grüßt Sabine

    Hi Christoph, ein wirklich genialer Artikel. Super viel Infos – danke dafür. Ich habe eine sechsjährige Tochter und da wir gerne als Freilerner leben wollen, wird auch für mich das digitale Nomaden-Leben immer offensichtlicher. Natürlich wäre es mir lieber mich auf 2 – 4 Orte auf der Welt zu reduzieren (zu Beginn auf jeden Fall) aber das hängt von den jeweiligen Vorschriften der Schulpflicht ab.

    Weißt du zufällig wie das ist, wenn ich mich hier in D als „reisend“ abmelde mit meiner Tochter? Ist das möglich und welche Verpflichtungen sind damit verbunden?

    Herzliche Grüße
    deine Nicole

    Hallo Nicole,

    das ist tatsächlich eine Option, für die sich immer mehr junge Familien und Alleinerziehende entscheiden. Habe da schon viele beraten. Abmelden und zwischen 3-4 Ländern zu pendeln reicht aus um der Schulpflicht zu entkommen. Da Du nur Tourist in anderen Ländern bist, sind die dortigen Regelungen zur Schulpflicht egal.

    Hallo Nicole,

    wenn du dich in der Schweiz anmeldest, ist deine Tochter zwar Schulpflichtig, aber man kann sich vom physischen erscheinen befreien lassen. Lediglich bestimmte Prüfungen müssen dann noch in der Schweiz persönlich abgelegt werden.

    Hey Christoph,

    danke für den superinformativen Artikel! Erspart mir eine Menge Zeit!! :)

    Liebe Grüße
    Simone

    Wenn man aus dem ausland umsätze in deutschland generiert, ist man zwar nicht einkommensteuerpflichtig, aber die einnahmen sind doch umsatzsteuerpflichtig. Welches finanzamt zuständig ist, hängt vom geschäftssitz ab. Für ein llc in wyoming müsste dies das finanzamt bonn-innenstadt sein.

    Das ist falsch. Umsatzsteuer ist auf Handelseinnahmen über dem Schwellenwert (100.000€) und automatisierte Digitale Produkte zu zahlen, sofern der Käufer sich in Deutschland befindet. Ein Reverse-Charge mit den meisten Drittländern findet nicht statt. Eine Wyoming LLC fällt nur dann unter die deutsche Umsatzsteuerpflicht, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist oder ihre Tätigkeit eine Betriebsstätte in Deutschland auslöst. Das ist möglich, aber nicht sonderlich empfehlenswert.

    Thanks for such a helpful article. LeapIN is a company that makes it easy to start and run an Estonian company with e-Residency. The main advantages for Digital Nomads are a lack of bureaucracy and a full remote control over your company from wherever you are. LeapIN takes care of all the accounting and compliance work so you can focus on servicing your clients :) hope this helps. http://www.leapin.eu

    Hi Gustav,

    LeapIN is indeed great. That’s why I actually work together with them, providing my clients easy Estonian administration.

    Christoph

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